Es scheint ein richter Sport geworden zu sein - Geisterfahrt auf unseren Fernstraßen und Autobahnen. |
Wieder konnte man, diesmal
im THÜRINGEN JOURNAL, von einem Geisterfahrer lesen. Geisterfahrer
passiert drei Tunnel der Autobahn 71. Drei Tunnel (Tunnel
Hochwald (1056 Meter lang), Rennsteigtunnel (7916 Meter) und Tunnel Alte
Burg (874 Meter)) mit einer Gesamtlänge von fast zehn Kilometern,
zusammen mit An und Abfahrt ergibt sich eine Wegstrecke von etwa 15 bis
20 Kilometern, von Suhl/Zella-Mehlis bis Gräfenroda. Per Notruf wurde
die Polizei verständigt, doch der Geisterfahrer konnte bei Gräfenroda
die Autobahn unbeanstandet und unerkannt verlassen.
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Irgendwie ist dies jedoch
sehr verwunderlich um es einmal Höflich auszudrücken. Nicht nur
alle drei Tunnel sondern die gesamte Strecke wird mit zahlreichen
Kameras überwacht. Es wurden denn auch Bilder von dem Falschfahrer,
sogar von seiner verkehrwidrigen Auffahrt (!) gemacht und von der Polzei
veröffentlicht. Doch wieso konnten die Tunnels nicht sogleich per
Knopfdruck gesperrt werden? Die Lichtzeichenanlagen hierzu währen
vorhanden. Eine Sperrung der Tunnelröhren erfolgte erst als der Geisterfahrer
die Autobahn bei Gräfenroda bereits verlassen hatte, also mindestens
eine Viertel Stunde nachdem der Fahrer auf die Autobahn auffuhr. Laut Polizeiangaben
wurde bei dem Notruf zunächst die falsche Tunnelröhre angegeben.
Doch warum konnte man dann nicht einfach beid Richtunge sperren bzw. duch
Polizeistreifen kontrollieren? Zum anderen gibt es eine eigene Tunnel-Feuerwehrwache.
Aus welchem Grund hat man diese nicht alarmiert wenn sie schon die Tunnelüberwachung
in, nach meiner Meinung, grober Weise vernachläßigt hat? Wieso
ist also die Feuerwehr nicht eingeschritten, hat die Autobahn nicht gesperrt
und versucht den Geisterfahrer zu stoppen? Die Möglichkeit und das
Recht hierzu hätten sie ja gehabt. Letztlich kommt da die Vermutung
auf, daß die Sicherheit in den Tunnelröhren zwar dokumentiert
(was die Bilder beweisen) aber nicht ständig überwacht wird.
Jetzt kann sich jeder seine Gedanken hierüber machen, was geschieht
wenn wirklich ein Unfall oder ein Brand in einer dieser Röhren ausbricht.
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Ein absoluter Witz ist
die Aussage der Polizei. Nach dem Bericht im THÜRINGEN JOURNAL
war die Polizei zunächst davon ausgegangen,
daß dem Geisterfahrer kein Fahrzeug entgegenkam. Wie
die gemachten Aufnahmen aber belegen fuhren über 30 Autos im Rennsteig
und den anderen Tunneln an ihm vorbei.. Auf
der Thüringer-Wald-Autobahn A71 und vor allem in den Tunneln ist die
Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, zudem herrschte (kurz nach 21 Uhr)
nur wenig Verkehr. Wie bitte soll man das verstehen? Hat
die Polizei nun auch "Betriebsstunden", vielleicht von 8 bis 18 Uhr und
wenn wenig Verkehr herrscht muß man sich nicht um Geisterfahrer kümmern
sofern er sich auch noch an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält? Oder
wie soll man diese polizeilichen Angaben sonst verstehen? Letztendlich
war es nur reines Glück, daß es hierbei zu keinem Unfall kam,
aber sicherlich nicht das Verdienst der zuständigen Stellen die in
diesem Fall kläglichst versagt haben.
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Daß sich die Polzei
in Sachen Strafverfolgung noch ziemlich zurück hält, u.a. lediglich
aus den Aufzeichnungen einer Kamera in der Weströhre des Rennsteigtunnels
ein Foto veröffentlichte das lediglich einen silberfarbenen Personenwagen
zeigt, der zwei entgegenkommende Fahrzeuge passiert, wobei das Kennzeichen
nicht erkennbar ist, ist durchaus verständlich und üblich. Doch
einem MDR Bericht nach ist auf keinem Bild der Aufnahmen ein Kennzeichen
klar erkennbar. Nur Dumm, daß sich der Geisterfahrer allem Anschein
nach an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat. Mir selbst wurde ein
"Knöllchen" über 15 Euro zugestellt, nachdem ich auf dieser Strecke,
nach Abzug der Meßtoleranz, weniger als 10 km/h zu schnell unterwegs
war. Da war das Kennzeichen klar und deutlich zu lesen.
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Nun, ich kenne diesen Autobahnabschnitt,
habe auch die Aus bzw. Einfahrt Suhl bereits mehrfach benutzt. Was ich
nun eben aus diesem Grund absolut nicht verstehen kann, wie ist es möglich
hier falsch aufzufahren ohne dies zu bemerken. Um in falsche Richtung aufzufahren
muß der Geisterfahrer ja ein volle 180 Grad Kurve gefahren sein.
Also wenn einer DAS nicht bemerkt, dann helfen auch die von unserem
"Müllermeister" geforderten Schilder nichts.Unser derzeitiger Verkehrsminister
hat wie man meinen kann noch nie selbst hinter dem Steuer eines Fz gesessen,
noch nie eine Fahrschule besucht. Ein Beispiel hierfür ist auch die
völlig sinnfreie Reform der Flensburger Punktedatei. Oder muß
man vielleicht annehmen, daß die Gedankengänge unseres "Müllermeisters"
von irgend welchen Schilderfabrikanten gesponsert werden? Warum streubt
sich Ramsauer so vehement gegen die in anderen Ländern bereits gebräuchlichen
Krallen? Gut, sie kosten mehr. Aber war dies in der Politik jemals ein
Argument? Da werden Milionen für Milionen in absurde Projekte (BER,
Suttgart 21, Elbphilharmonie usw.) gesteckt, aber für die Sicherheit
auf unseren Fernstraßen ist kein Geld vorhanden? Zudem böten
die Krallen mehrere nicht zu übersehende Vorteile. Sie würden
auch volltrunkene, zugedröhnte, senile und auch suizidale Fahrer stoppen,
also Personen die wohl kaum auf Warnschilder achten, sie überhaupt
nicht bemerken, nicht bemerken wollen. Nun gibt es ein Argument gegen die
Kralle. Da heißt es Gefährdung durch ein, die Ausfahrt blockierendes
Fahrzeug. Ein tolles Argument wenn man bedenkt, daß Ausfahrten wohl
immer mit mehr als 150 km/h durchfahren werden. Nicht? Aber auf der Autobahn
werden solche Geschwindigkeiten gefahren. Was ist also besser? Mit vielleicht
50 auf ein stehendes, aber verschiebares Hindernis zu knallen oder aber
mit zwei mal 150 km/h (= 300 km/h) zusammen zu stoßen? Zudem könnte,
z.B. durch eine Ampelanlage, vor solch einem Hindernis gewarnt werden,
technisch durchaus möglich. Auch wirtschaftlich, wenn man es so sehen
will, hat die Kralle einen enormen Vorteil. Eine gesperrte Ausfahrt veruracht
bei weitem nicht soviel Rückstau wie die Vollsperrung eines Autobahabschnittes
wegen Rettungs und Aufräummaßnahmen. Auf der einen Seite wird
uns von der Politik gerne vorgeschrieben wie wir unser Leben zu gestalten
haben (Rauchverbot), aber auf der anderen Seite, wo es ganz konkret und
wirklich nachweisbar um Menschenleben geht, da wird jahrelang nur diskutiert
und wenn, dann lediglich halbherzig gehandelt. Mit Maßnahmen die
von vorne als sinnlos erkenntlich sind.
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Lediglich gegen einen Verstoß
des Wendeverbotes wären auch diese Krallen hilflos. Aber gegen jegliche
Eventualitäten kann man sich nun eben nicht absichern. Doch wie oft
wird auf der Autobahn gewendet und wie oft wird in falscher Richtung aufgefahren?
Wie oft geschieht dies wirklich rein aus Versehen? Nur äußerst
selten ggf. bei unübersichtlichen, schlecht geführten Baustellen.
Ansonsten ist es im Mindesten senilität oder schlichtweg pure Dummheit.
In jedem Fall aber ein deutliches Zeichen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges
geeignet zu sein. Hierüber sollte sich der Gesetzgeber einmal Gedanken
machen und bei einem Verstoß, auch ohne Unfall, einen Führerscheinentzug
auf mehrere Jahre vorsehen.
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Sinnvoll wäre auch
eine bessere Kontrolle von Fahrschulen. Was nützen Pflichtstunden
wenn die Ausbildung generell nur Sch... ist? Wenn dem Prüfling gerade
die Mindestvoraussetzung zum bestehen der Prüfung eingetrichtert werden.
Wie konnte man in so manchen Medienberichten lesen. Die Hälfte der
Fahrschüler fällt bei den Prüfungen durch. Ist man als Berufskraftfahrer
unterwegs, kommt einem schon mal der Gedanke, daß von den restlichen
50% wohl die Hälfte nur den Führerschein erhalten haben weil
der Prüfer sie nicht mehr sehen wollte/konnte. Gut Fehler macht jeder,
niemand ist davor gefeit. Und wer behauptet, niemals einen Fehler gemacht
zu haben, der lügt oder hat von Verkehrsregeln keine Ahnung. Also
wie sieht es aus, könnte man nicht ein Internetportal einrichten in
welchem Fahrschulen bewertet werden?
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Meine ganz persönliche
Meinung. Herr Ramsauer, sie sind gelernter Müller, werden also dieses
Handwerk verstehen und können, aber als Verkehrsminister sind sie
wegen fehlender Ahnung eine absolute Fehlbesetzung.
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